Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

Die Reiseleistung kommt auf schriftliche, mündliche, fernmündliche oder per Bildschirmsystem getätigte Anmeldung des Kunden verbindlich durch schriftliche, fernmündliche oder per Bildschirmsystem getätigte Buchung durch das Reisebüro oder die Buchungsstelle des Kunden zustande. Der Kunde ist an seine Anmeldung 10 Tage ab Eingang der schriftlichen Anmeldung bzw. Abgabe der mündlich oder fernmündlich erklärten Anmeldungserklärung gebunden. Nimmt der Flughafenztransfer-Dienstleister ""Flughafentransfer Zubringerdienst Metz GbR (FlyTransfer)"" das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde nicht mehr an seine Anmeldung gebunden. Nimmt ""Flughafentransfer Zubringerdienst Metz GbR (FlyTransfer)"" das Angebot nur in abweichender Form an, so ist diese Annahme gemäß § 150 II BGB als neues Angebot zu bewerten. An dieses Angebot ist ""Flughafentransfer Zubringerdienst Metz GbR (FlyTransfer)"" zehn Tage ab Zugang beim Kunden gebunden. Der Kunde kann das Neuangebot von ""Flughafentransfer Zubringerdienst Metz GbR (FlyTransfer)"" innerhalb von zehn Tagen annehmen. Maßgebend ist der Eingang der Annahmeerklärung in schriftlicher oder mündlicher Form beim Reisebüro oder bei der Buchungsstelle. "Flughafentransfer Zubringerdienst Metz GbR (FlyTransfer)" ist berechtigt, Fahrten von Leistungsträgern durchführen zu lassen.

§ 2 Inhalt des Vertrages

Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung der Buchung. "Flughafentransfer Zubringerdienst Metz GbR (FlyTransfer)" muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der Leistungen sind die Zusatzbestimmungen für die Durchführung von Abholungen und Rückfahrten in der jeweiligen gültigen Preisliste.

Die Beförderung von maximal einem Kind bis 6 Jahre pro Erwachsenem ist im Preis enthalten. Kinder von 6 – 12 Jahren erhalten 50% Ermäßigung auf den Fahrpreis der jeweils gültigen Preisliste. Die Preise gelten für eine Abholadresse und einer einfachen Strecke; pro weitere angefahrene Adresse auf direktem Weg vom oder zum Flughafen wird ein Zusatzentgelt gemäß der gültigen Preisliste berechnet. Der Preis schließt einen Koffer und Handgepäck pro Person ein.

2.1. "Flughafentransfer Zubringerdienst Metz GbR (FlyTransfer)" verpflichtet sich, auch bei Verspätungen der ankommenden Flüge ein Fahrzeug bereitzustellen. Allerdings können Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren (bis zu 90 Minuten) nicht ausgeschlossen werden. Ansonsten sind die in der Buchungsunterlage angegebenen Ankunftszeiten für uns verbindlich. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, uns Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung.

2.2. Ausnahmesituationen wie unvorhersehbare Staus, Streiks, Krieg, innere Unruhen, Natur- und sonstige Katastrophen, Verfügungen der Behörden oder extrem schlechte Witterungsverhältnisse sind auch von "Flughafentransfer Zubringerdienst Metz GbR (FlyTransfer)" gar nicht, oder nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.

2.3. Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt ausschließlich "Flughafentransfer Zubringerdienst Metz GbR (FlyTransfer)" ; sie ergibt sich aus der Fahrzeit sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften.

2.4. Das Gepäck der Fahrgäste wird im Rahmen der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften kostenlos befördert. Bei Übergepäck werden Zuschläge erhoben, die unserer aktuellen Preisliste entnommen werden können. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen oder gegen Entrichtung des Mehrpreises befördert werden.

§ 3 Preis

Der in der jeweils zuletzt veröffentlichten Preisliste angegebene Preis, oder der im Internet dargestellte Preis, ist bei Anmeldung des Kunden gegenüber dem Reisebüro oder der Buchungsstelle zu entrichten, spätestens bei Antritt der ersten gebuchten Fahrt.

§ 4 Rücktritt und Treffpunkte an den Flughäfen

Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt die Rücktrittserklärung des Kunden bei "Flughafentransfer Zubringerdienst Metz GbR (FlyTransfer)" spätestens 24 Std. vor Antritt der Fahrt vor, werden Stornierungsgebühren nicht erhoben. Rücktrittserklärungen, die später bei "Flughafentransfer Zubringerdienst Metz GbR (FlyTransfer)" eingehen, lösen eine Stornierungsgebühr in Höhe des gültigen Fahrpreises aus, höchstens jedoch 150,- EURO. Bei Nichterscheinen des Kunden wird der Gesamtfahrpreis als Entschädigung geschuldet. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, "Flughafentransfer Zubringerdienst Metz GbR (FlyTransfer)" nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.
Rücktrittserklärungen müssen immer schriftlich, fernschriftlich oder per Email an "Flughafentransfer Zubringerdienst Metz GbR (FlyTransfer)" erfolgen.
Die Treffpunkte an den jeweiligen Flughäfen sind jeweils der entsprechende Meeting – Point.

§ 5 Gewährleistung

"Flughafentransfer Zubringerdienst Metz GbR (FlyTransfer)" haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet "Flughafentransfer Zubringerdienst Metz GbR (FlyTransfer)" dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Soweit Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung der "Flughafentransfer Zubringerdienst Metz GbR (FlyTransfer)" der Höhe nach auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. "Flughafentransfer Zubringerdienst Metz GbR (FlyTransfer)" haftet im übrigen nur für grobes Verschulden. Sie haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich zur Kenntnis der "Flughafentransfer Zubringerdienst Metz GbR (FlyTransfer)" zu bringen, spätestens 14 Tage nach Beendigung der in Verbindung mit der Leistung getätigten Reise.

§ 6 Salvatoresche Klausel und Gerichtsstand

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nicht an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften. Gerichtsstand ist Karlsruhe.

Stand April 2005